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   BSG, 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B   

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BSG, 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B (https://dejure.org/2001,11134)
BSG, Entscheidung vom 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B (https://dejure.org/2001,11134)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - B 6 KA 64/00 B (https://dejure.org/2001,11134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Kassenärztlichen Vereinigung auf Zahlung für die Beratung und Untersuchung von Soldaten der Bundeswehr - Rechtsverhältnisse zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und der Bundesrepublik Deutschland - Honorarberichtigung im vertragsärztlichen Bereich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung der kassenzahnärztlichen Vereinigung über Honoraranspruch bei der Behandlung heilfürsorgeberechtigter Bundeswehrangehöriger, Bindung an Überweisungsauftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R

    Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche

    Auszug aus BSG, 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B
    Soweit die Klägerin dem vom LSG mehrfach zitierten Senatsurteil vom 17. November 1999 - B 6 KA 14/99 R - (BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 11) entnimmt, die Versorgungsstrukturen für Anspruchsberechtigte der freien Heilfürsorge verliefen entsprechend dem System des Vertragsarztrechts nach den §§ 72 ff SGB V, wird damit kein Rechtssatz bezeichnet, zu dem die oben wiedergegebene Rechtsaussage des Berufungsurteils in Widerspruch stehen könnte.

    Die Klägerin leitet aus dem Senatsurteil vom 17. November 1999 (aaO) ab, daß die Bundesrepublik Deutschland (Wehrbereichsverwaltung) gehalten sei, bei ihr - der KZÄV - auf die Durchführung eines Honorarberichtigungsverfahrens in entsprechender Anwendung des § 12 Nr. 6 EKV-Z hinzuwirken.

    Die Schlußfolgerung der Klägerin, wegen der Parallelität der Versorgungsstrukturen im vertragszahnärztlichen Bereich einerseits und im Bereich der Gewährleistung der freien Heilfürsorge andererseits sei auch im Rechtsverhältnis zwischen Bundesrepublik Deutschland und KZÄV bei Auftragsüberschreitungen zwingend ein Honorarberichtigungsverfahren durchzuführen, ist dem Senatsurteil vom 17. November 1999 (aaO) auch nicht mittelbar zu entnehmen.

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B
    Soweit die Klägerin schließlich eine Abweichung zum Urteil des 4. Senats vom 16. Dezember 1993 - 4 RK 5/92 - (BSGE 73, 271 ff [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) rügt, wird ebenfalls kein Rechtssatz der höchstrichterlichen Entscheidung herausgearbeitet, von dem das LSG abgewichen sein kann.
  • BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 29/91

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarbescheid - Berichtigung

    Auszug aus BSG, 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B
    Welche zu dieser Rechtsfrage maßgeblichen Rechtsaussagen das Urteil des erkennenden Senats vom 26. Januar 1994 (BSGE 74, 44 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 21) enthalten soll, legt die Klägerin ebenfalls nicht dar.
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B
    Soweit die Klägerin schließlich eine Abweichung zum Urteil des 4. Senats vom 16. Dezember 1993 - 4 RK 5/92 - (BSGE 73, 271 ff [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) rügt, wird ebenfalls kein Rechtssatz der höchstrichterlichen Entscheidung herausgearbeitet, von dem das LSG abgewichen sein kann.
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 34/98 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - EDV-Abrechnung -

    Auszug aus BSG, 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B
    Im vertragsärztlichen Bereich ergibt sich die Bindung des Arztes an den ihm erteilten Auftrag aus § 24 Abs. 7 Nr. 1 BMV-Ä bzw § 27 Abs. 7 Nr. 1 Arzt-/Ersatzkassenvertrag und ist vom erkennenden Senat stets für rechtmäßig und notwendig gehalten worden (zuletzt inzident BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 32 S 250; ausführlich Urteil vom 8. Juli 1981 - 6 RKa 3/79 - USK 81118).
  • BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 13/92

    Zahnarzt - Vergütung - Soldat - Heilfürsorge - Mehrleistung - Nicht genehmigt

    Auszug aus BSG, 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B
    Soweit die Klägerin auf das Urteil des zwischenzeitlich für das Kassenzahnarztrecht zuständig gewesenen 14a-Senats des BSG vom 8. September 1993 (BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 5) Bezug nimmt, stellt sie nicht in einer den Anforderungen des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG entsprechenden Weise heraus, welchen Rechtssatz der 14a-Senat in dieser Entscheidung zum Rechtsverhältnis zwischen KZÄV und Bundesrepublik Deutschland (Wehrbereichsverwaltung) entwickelt haben soll.
  • BSG, 08.07.1981 - 6 RKa 3/79
    Auszug aus BSG, 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B
    Im vertragsärztlichen Bereich ergibt sich die Bindung des Arztes an den ihm erteilten Auftrag aus § 24 Abs. 7 Nr. 1 BMV-Ä bzw § 27 Abs. 7 Nr. 1 Arzt-/Ersatzkassenvertrag und ist vom erkennenden Senat stets für rechtmäßig und notwendig gehalten worden (zuletzt inzident BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 32 S 250; ausführlich Urteil vom 8. Juli 1981 - 6 RKa 3/79 - USK 81118).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 37/05

    Honorarkürzung wegen fachfremd erbrachter ärztlicher Leistungen

    Deshalb kann die kassenärztliche Vereinigung Leistungen, die unter Missachtung der Bindung an den Überweisungsauftrag erbracht und abgerechnet worden sind, sachlich-rechnerisch berichtigen (BSG, Urt. v. 8. Juli 1981 - 6 RKa 3/79 - Meso B 350/101; BSG, Beschl. v. 13. Februar 2001 - B 6 KA 64/00 B, m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05

    Parteistellung einer Abrechnungsgemeinschaft von ermächtigten Ärzten - Befugnis

    Deshalb kann die kassenärztliche Vereinigung Leistungen, die unter Missachtung der Bindung an den Überweisungsauftrag erbracht und abgerechnet worden sind, sachlich-rechnerisch berichtigen (BSG, Urt. v. 8. Juli 1981 - 6 RKa 3/79 - Meso B 350/101; BSG, Beschl. v. 13. Februar 2001 - B 6 KA 64/00 B, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 19.09.2001 - L 12 KA 141/99
    Aus § 24 Abs. 7 Nr. 1 BMV-Ä bzw. § 27 Abs. 7 Nr. 1 EKV-Ä, die im Wortlaut mit den im streitigen Zeitraum geltenden § 21 Abs. 7 Nr. 1 BMV-Ä bzw. § 13 Abs. 7 Nr. 1 EKV-Ä übereinstimmen, ergibt sich nicht nur eine Verpflichtung des überweisenden Arztes, sondern auch die Bindung des auftragannehmenden Arztes an den ihm erteilten Auftrag (BSG, Beschluss vom 13. Februar 2001, Az.: B 6 KA 64/00 B und SozR 3-2500 § 85 Nr. 38 S.314).
  • SG Düsseldorf, 30.05.2012 - S 2 KA 462/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dahinter stand das Interesse der den heilfürsorgeberechtigten Personen an sich verpflichteten Bundesrepublik Deutschland, sich durch die Ankoppelung an die RVO-Regelungen (später: Ersatzkassenregelungen) die Mühen eigener Vertragsverhandlungen mit den Risiken vertragsloser Zustände zu ersparen (vgl. im Einzelnen BSG, Urteile vom 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R - vom 17.09.2008 - B 6 KA 48/07 R - vgl. auch BSG, Beschluss vom 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B - zur Einzelleistungsvergütung zahnärztlicher Leistungen bei Gewährung freier Heilfürsorge).
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